Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)
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Hallo Werner,
- -- "W. Hülsmann - FIfF e.V." <werner@xxxxxxx> wrote:
> Richtig, darüber wurde vor dem Landgericht nicht mehr gesprochen. Das
> Amtsgericht hat sehr gut begründet, warum IP-Adressen - auch
> dynamische - personenbezogene Daten sind.
Da haben wir es ja wieder: das Urteil des Amtsgerichts, das
offensichtlich grob fehlerhaft ist, wird als Referenz hergenommen.
Man könnte natürlich vermuten, dass das AG sich im Urteil nur vertippt
hat und das gar nicht so gemeint sei. Aber das unterstelle ich selbst
einem Amtsgericht nicht.
Und ob die Ausführungen des Amtsgerichts nun eigene Ausführungen oder
eine Wiederholung aus den Schriftsätzen des Klägers ist, ist aus dem
Urteil nicht ersichtlich. Bei der sonstigen Qualität des Urteils wäre
eine solche Wiederholung durchaus zu vermuten.
Nichtsdestotrotz zeigt das Verfahren doch, welche Spielchen der Kläger
hier treibt. So hat er behauptet, dass es möglich sei, dass das BMJ
"Rückschlüsse auf seine politische Meinung, Krankheiten, Religion,
Gewerkschaftszugehörigkeit usw." ableiten könne.
Das ist eine dreiste Lüge sondergleichen -- dass aber so mancher Jurist
das nicht versteht und hinterfragt, dass ist für mich kein Wunder.
1. Weiß das BMJ nicht, welche Seiten der Kläger gelesen hat.
2. Ist daraus in keinster Weise ein Rückschluß auf seine "Meinung,
Krankheiten, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit usw." möglich.
Wie man aber hier mal wieder sieht: Dreistigkeit gepaart mit Lügen
siegt.
> Das AG hat es sehr wohl dargelegt.
Das AG hat auch ein krasses und offensichtliches Fehlurteil gefällt; und
um das zu sehen ist es ganz egal, ob man nun das IP-Logging für gut oder
schlecht (oh, pardon: für rechtmäßig oder nicht) hält. Daher
erübrigt sich jedwedes weitere Lob dieses Urteils -- außer man will
Täuschen und Tricksen.
>> Es hat auch nicht gesagt, ob es eine
>> Rechtsgrundlage für deren Speicherung gibt oder nicht.
>
> Im konkreten Fall gab es offensichtlich keine Rechtsgrundlage, sonst
> hätte es der Forderung des Klägers kaum stattgeben können.
Das Gericht *musste* der Forderung des Klägers stattgeben, da die
Beklagte darauf schon freiwillig eingewilligt hat. Das habe ich aber auch
schon mehrfach -- mit Zitaten aus dem Urteil -- genau dargelegt und
erläutert.
Ciao
Alvar
- --
** Alvar C.H. Freude, http://alvar.a-blast.org/
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