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Re: [Debate] Die Politik mit der Angst (IP-Logging)



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Hallo Werner,

- -- "W. Hülsmann - FIfF e.V." <werner@xxxxxxx> wrote:

> Richtig, darüber wurde vor dem Landgericht nicht mehr gesprochen. Das
> Amtsgericht hat  sehr gut begründet, warum IP-Adressen - auch
> dynamische - personenbezogene Daten  sind.

Da haben wir es ja wieder: das Urteil des Amtsgerichts, das 
offensichtlich grob fehlerhaft ist, wird als Referenz hergenommen.
Man könnte natürlich vermuten, dass das AG sich im Urteil nur vertippt 
hat und das gar nicht so gemeint sei. Aber das unterstelle ich selbst 
einem Amtsgericht nicht.

Und ob die Ausführungen des Amtsgerichts nun eigene Ausführungen oder 
eine Wiederholung aus den Schriftsätzen des Klägers ist, ist aus dem 
Urteil nicht ersichtlich. Bei der sonstigen Qualität des Urteils wäre 
eine solche Wiederholung durchaus zu vermuten.


Nichtsdestotrotz zeigt das Verfahren doch, welche Spielchen der Kläger 
hier treibt. So hat er behauptet, dass es möglich sei, dass das BMJ 
"Rückschlüsse auf seine politische Meinung, Krankheiten, Religion, 
Gewerkschaftszugehörigkeit usw." ableiten könne.
Das ist eine dreiste Lüge sondergleichen -- dass aber so mancher Jurist 
das nicht versteht und hinterfragt, dass ist für mich kein Wunder.

1. Weiß das BMJ nicht, welche Seiten der Kläger gelesen hat.
2. Ist daraus in keinster Weise ein Rückschluß auf seine "Meinung, 
Krankheiten, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit usw." möglich.


Wie man aber hier mal wieder sieht: Dreistigkeit gepaart mit Lügen 
siegt.


> Das AG hat es sehr wohl dargelegt.

Das AG hat auch ein krasses und offensichtliches Fehlurteil gefällt; und 
um das zu sehen ist es ganz egal, ob man nun das IP-Logging für gut oder 
schlecht (oh, pardon: für rechtmäßig oder nicht) hält. Daher 
erübrigt sich jedwedes weitere Lob dieses Urteils -- außer man will 
Täuschen und Tricksen.


>> Es hat auch nicht gesagt, ob es eine
>> Rechtsgrundlage für deren Speicherung gibt oder nicht.
>
> Im konkreten Fall gab es offensichtlich keine Rechtsgrundlage, sonst
> hätte es der  Forderung des Klägers kaum stattgeben können.

Das Gericht *musste* der Forderung des Klägers stattgeben, da die 
Beklagte darauf schon freiwillig eingewilligt hat. Das habe ich aber auch 
schon mehrfach -- mit Zitaten aus dem Urteil -- genau dargelegt und 
erläutert.


Ciao
  Alvar


- -- 
** Alvar C.H. Freude, http://alvar.a-blast.org/
** http://www.assoziations-blaster.de/
** http://www.wen-waehlen.de/
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