Re: [Debate] FYI: Zensur im Globalen Dorf - das Web und die Meinungsfreiheit
Rigo Wenning:
>> Anderer Ansicht der BGH.
>
> Fundstelle?
BGHZ 13, 334:
| Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht
| ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom
| Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden. Das folgt aus dem
| in GG Art 1, GG Art 2 verankerten Schutz der Persönlichkeit und gilt
| daher auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht die individuelle
| Formprägung aufweisen, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich
| ist.
Bezugnehmend darauf noch einmal BGHZ 31, 308 (dort ist allerdings der
Schwerpunkt der Ausführungen ein anderer).
-thh
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