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Re: [Debate] Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben



Am 19 Apr 2007, um 7:19 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:


> 
> Zum einen greift er mit der Formulierung "Unschuldsvermutung" direkt
> eine Grundfeste des Rechtsstaats an, ohne dazu genötigt worden zu sein.
> Viele entnehmen deswegen Herrn Schäubles Äußerung die Aussage, daß mit
> der Unschuldsvermutung auch wirklich die Unschuldsvermutung im
> Strafrecht gemeint sei.

Er kann keine andere gemeint haben, weil es keine andere gibt.

Vielleicht ist das eine neue Argumentationstechnik in der CDU, die nur 
noch nicht verstanden wird. 

Erinnert mich ein bisschen an Herrn Oettinger. Der hat zuerst nicht 
gesagt, dass Filbinger Widerstandskaempfer war und dann nochmal 
dementieren lassen, das doch gesagt zu haben.

Herr Schaeuble kann jetzt auch sagen, er haette nur die Einschraenkung 
der Unschuldsvermutung in einem Bereich gefordert, in dem sie ohnehin 
nicht gilt.

> 
> Zum anderen spricht er von der Gefahrenabwehr und der dortigen
> Notwendigkeit der Aufweichung von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Viele
> entnehmen deswegen Herrn Schäubles Äußerung die Aussage, daß der
> begründete Anfangsverdacht als Grundlage der Ermittlungsarbeit entfallen

Auch das ist leider schief. 

Anfangsverdacht und Ermittlungsverfahren sind ebenfalls Rechtsbegriffe, 
die ausschließlich dem repressiven Bereich der Strafverfolgung 
entstammen und nicht der praeventiv-polizeilichen Gefahrenabwehr.

Auch wenn sich beide Bereiche ueberschneiden koennen und in der Praxis 
auch haeufig tun, sollte man im Ansatz sauber trennen.

Strafverfolgung ist das, was nach der bereits begangenen Tat beginnt 
und der Ermittlung und Bestrafung des Taeters dient.

Gefahrenabwehr meint ganz allgemein die Verhinderung von Gefahren fuer 
die oeffentliche Sicherheit und Ordnung, wie es im Gesetz so schoen 
heisst, und damit u.a. auch die Verhinderung von Straftaten.

Wenn die konkrete Gefahr einer Rechtsverletzung besteht, dann sind zur 
Abendung der Gefahr sogar Maßnahmen gegen Unbeteiligte denkbar. 

Gefahrenabwehr ist praeventiv, Strafverfolgung repressiv.

Schoene Gruesse

Thomas Stadler

Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
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