Re: [Debate] Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben
Am 18 Apr 2007, um 16:06 hat Thomas Hochstein geschrieben:
>
> > Die Unschuldsvermutung gilt bei der Gefahrenabwehr ohnehin nicht.
>
> Ja, eben. Genau das hat er ja erläutert.
Nein, hat er nicht. Er spricht von der Bestrafung von Unschuldigen. Die
Strafe ist keine praeventive Kategorie und gehoert nicht in den Kontext
der Gefahrenabwehr.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
Fachanwalt fuer IT-Recht
Fachanwalt fuer gewerblichen Rechtsschutz
http://www.xing.com/profile/Thomas_Stadler5
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
_______________________________________________
Debate mailing list
Debate@xxxxxxxxxxxxxx
http://lists.fitug.de:8080/mailman/listinfo/debate