Re: [Debate] Schäuble: Unschuldsvermutung aufheben
Thomas Stadler schrieb:
> Die Unschuldsvermutung gilt bei der Gefahrenabwehr ohnehin nicht.
Ja, eben. Genau das hat er ja erläutert.
> Insoweit ist die Aussage des Ministers schlicht Unfug.
Nein, zutreffend. Er stellt damit Grundlagen dar, die dennoch aber oft
unbekannt ist; nicht selten wird irritiert beklagt, daß im
Zivilprozess oder bei präventivem Handeln offenbar die
Unschuldsvermutung nicht recht beachtet werde.
> Soweit er aber von Strafe spricht, bewegt er sich auf dem Terrain der
> Strafverfolgung. Die Unschuldsvermutung gehoert dort aber zu den
> unverzichtbaren Grundsaetzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Genau.
| .Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Unschuldige
| nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen", sagte Schäuble dem
| Stern.
Das ist doch zutreffend?
| Dieser Grundsatz könne nicht für die Gefahrenabwehr gelten.
Und das ist auch nicht falsch.
> "Wäre es
>> richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass
>> ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu
>> hindern versuche?", fragte der Minister und gab darauf selbst die
>> Antwort: "Nach meiner Auffassung wäre das falsch.
>
> Juristischer Unsinn, rechtsstaatsfeindlich verpackt.
Das verstehe ich aus obigen Gründen nicht so.
-thh
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