Mittwoch, 18. April 2007 14:01 schrieb Thomas Stadler: > Am 18 Apr 2007, um 13:36 hat Lutz Donnerhacke geschrieben: > > http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/485/110375/ > > > > > > Bei der Terrorbekämpfung kann der Grundsatz der Unschuldsvermutung > > nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht > > gelten. > > > > .Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn > > Unschuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen", > > sagte Schäuble dem Stern. > > > > Dieser Grundsatz könne nicht für die Gefahrenabwehr gelten. > > Es muss sehr lange her sein, dass Herr Schaeuble Jura studiert hat, > weil er offenbar nicht in der Lage ist, die simple Differenzierung > zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung vorzunehmen. > Es ist egal, ob der Mann Jura studiert hat, obwohl Joseph McCarthy hatte auch Jura studiert, vielleicht spielt das doch eine Rolle. Grüße, Arnold
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