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PM: Medienkampagne zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses"



----- Forwarded message from Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung 
<P.Breyer@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> -----

Pressemitteilung vom Montag, den 11.12.2006:

Medienkampagne zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses"

+++ Besorgte Bürger sollen Medienberichte über geplante 
Totalprotokollierung der Telekommunikation einfordern +++ Verhüllung von 
Webseiten zum "Trauertag um das Fernmeldegeheimnis" +++

Ein Jahr nach dem Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im 
Europäischen Parlament am 14.12.2005 fordert der Arbeitskreis 
Vorratsdatenspeicherung die Medien auf, die Menschen über die "geplante 
Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren. 
"Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage 
stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher 
weitgehend aus", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis 
Vorratsdatenspeicherung. "Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein 
Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll." 
Aus diesem Grund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung besorgte 
Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrer Zeitung, Lieblingszeitschrift oder 
-fernsehsendung eine Berichterstattung über den "1. Todestag des 
Telekommunikationsgeheimnisses" am 14. Dezember einzufordern. Einen 
Musterbrief stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf seiner 
Internetseite bereit (www.vorratsdatenspeicherung.de).

Am 14.12. vergangenen Jahres hatte eine "große Koalition" aus Konservativen 
und Sozialdemokraten im Europaparlament einer Richtlinie zur 
Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Der "Kompromiss" war zuvor in geheimen 
Verhandlungen der Parteiführer mit Vertretern der Regierungen ausgehandelt 
worden. Danach soll ab Herbst 2007 protokolliert werden, wer mit wem in den 
letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden 
hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des 
Benutzers festgehalten werden. Das Kommunikationsverhalten der gesamten 
Bevölkerung soll permanent und ohne Verdacht "auf Vorrat" aufgezeichnet 
werden, weil es den Strafverfolgungsbehörden einmal nützlich sein könnte. 
Als Folge der Pläne befürchtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein 
gesellschaftliches Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in 
sensiblen Angelegenheiten.

Auf den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" wollen die 
Bürgerrechtler des Arbeitskreises auch mit einer Verhüllung von 
Internetseiten aufmerksam machen. Unter dem Motto "1949-2005 ? Das 
Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" 
sollen Betreiber von Webseiten am 14.12. darauf aufmerksam machen, dass die 
unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, jetzt aber die 
Protokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge zum Normalfall werden 
soll. Eine Anleitung zur Verhüllung der eigenen Webseite stellt der 
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet bereit.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat vor wenigen Wochen einen 
Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland 
vorgelegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Pläne für 
verfassungswidrig und fordert ihre Aufgabe, zumal der Europäische 
Gerichtshof nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte 
Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 
entscheiden wird. Für den Fall, dass die Koalition von ihren Plänen keinen 
Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine 
"Sammel-Verfassungsbeschwerde", die bereits von über 7.000 Menschen 
unterstützt wird.

Hintergrund:

Dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in 
Deutschland zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung 
über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem 
per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-
Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers 
festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen 
verboten werden.

Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, 
geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen 
identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, 
auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden 
sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte 
Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, 
sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der 
Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.

Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung 
erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und 
Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch 
monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") 
kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.

Weitere Informationen und diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de

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