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Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern



> > Ich würde dazu neigen, vor allem die Rechte des Staates und anderer
> > monopolartiger Organisationen zur Erhebung und in zweiter Linie zur 
> > Verwendung
> > dieser Daten einschränken zu wollen, aber ansonsten wenig zu regulieren 
> 
> Gerade umgekehrt. Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden und dient
> letztendlich uns allen, verdient also einen Vertrauensvorschuss -

Das sehe ich ähnlich.

Wir haben ein Interesse daran, dass gewisse persönliche Daten öffentlich
verfügbar und andere für die Polizei verfügbar sind.  Allerdings ist
das nicht grenzenlos.  Nicht alles, was eine staatliche Stelle von uns
wissen will, sollten wir ihr sagen müssen.

> Private nicht. Was staatliche Stellen über mich wissen, ist mir
> weitgehend gleich; was meine Nachbarn, mein Arbeitgeber,
> Wirtschaftsauskunfteien und mein Supermarkt so über mich erfassen, ist
> mir hingegen deutlich weniger egal.

Der Unterschied ist, dass der Staat mit hoheitlicher Gewalt Informationen
einzieht, wärend die Privaten das nur mit gegenseitigem Einverständnis
(-> Vertragsfreiheit) tun.

Da letzteres leicht zur grauen Theorie werden kann, schrieb ich ja
"und anderer monopolartiger Organisationen".

Der beste Datenschutz dürfte vielfach darin bestehen, dass man für Wettbewerb
sorgt.

--
 PILCH Hartmut 裴寒牧 ピルヒ・ハルトムート         http://a2e.de/phm
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