Re: BGH-Entscheidung: T-Online darf Verbindungsdaten nicht mehr speichern
Am 8 Nov 2006, um 10:02 hat PILCH Hartmut geschrieben:
> > Die Frage ist aber in der Tat umstritten. Nachdem aber auch ein KFZ-
> > Kennzeichen - was unstreitig ist - als personenbezogenes Datum
> > betrachtet wird, sehe ich keinen Grund IP-Adressen nicht als
> > personenbezogen anzusehen. Der Personenbezug ist grundsaetzlich mit
> > Hilfe des ISP herstellbar. Das reicht.
>
> Na toll.
>
> Das erinnert mich an Entwürfe zum Urheberrecht im Eur. Parlament vor ein
> paar Jahren, bei denen das Zwischenspeichern von Webseiten im
> Browser-Cache, mithin also das Lesen von öffentlichen Webseiten, zur
> Urheberrechtsverletzung werden sollte.
Also erstens sehe ich da keinen rechten Zusammenhang und zweitens mache
ich die Gesetze nicht. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist
legal definiert in § 3 Abs. 1 BDSG als Einzelangaben über persönliche
oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person.
Die sachlichen Verhältnisse sind hier die Nutzung eines bestimmten
Onlineangebots zu einer bestimmten Zeit und bestimmbar ist der
zugehoerige User ueber den ISP auch grundsaetzlich. Also erfuellt die
IP-Adresse m.E. die gesetzliche Definition.
>
> Wie ist es eigentlich mit dem Speichern eingeganener E-Mails? Das sind
> doch wohl erst recht personenbezogene Daten.
Ja klar. Im Rahmen der Erbringung von vertraglichen Leistungen werden
sehr haeufig (personenbezogene) Daten verarbeitet. Bis dahin seh ich
das Problem noch nicht.
>
> Aber die erreichten Urteile erreichen Ansprüche von jeder privaten
> Partei gegen jede, nicht nur gegen (ehemalige) Monopolisten.
Was ist denn das konkrete Problem dieses Urteils? Die Telekom kann das
umsetzen - wird es aber im Zweifel eh nicht tun.
>
> Ich frage mich immer: warum können die Leute sich nicht einen Anbieter
> aussuchen, der ihnen bietet, was sie wollen?
Welcher Anbieter waere das?
Die Diskussion, dass Datenschutz im Internet nicht funktioniert ist ja
nicht neu und durchaus berechtigt. Dann muss man sich aber konstruktiv
darueber unterhalten, was fuer ein Datenschutzniveau wir haben wollen
und wie ein netzkonformer Datenschutz aussehen kann. Es geht dabei aber
um Fragen von fundamentaler Bedeutung. Man sollte das nicht darauf
reduzieren, das ein ISP im Einzelfall ein paar IP-Adressen speichert.
Der Buerger - wir koennen ihn auch User nennen - ist ohenhin schon
ziemlich glaesern. Ich weiss nicht, ob es der richtige Weg ist, diese
Tendenzen noch durch Forderungen nach einer Reduzierung des
Datenschutzes zu unterstuetzen. Zumindest sollte man sich manche Dinge
auch mal in einem groesseren Kontext vor Augen fuehren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.haftung-im-internet.de
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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