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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



Thomas Hochstein schrieb am 06.03.2006 um 20:26:13:

> "Thomas Stadler" schrieb:
> > Es stellen sich auch interessante Folgefragen. Was ist denn jetzt mit 
> > den Mails auf dem Mailserver des Providers? Wie lange unterliegen die 
> > dem Fernmeldegeheimnis? Immer oder nur solange sie der Adressat nicht 
> > abgerufen hat?

> Wenn sie dem Fernmeldegeheimnis nach Auslieferung in die Mailbox des
> Empfängers überhaupt unterliegen, dann unterliegen sie ihm auch
> dauerhaft.

Wenn man diese abstrakte Überlegung wieder zurück in die Praxis
überträgt, dann heißt das also, wenn man IMAP verwendet und die Mails
somit stets auf dem Server des Providers liegen, dann kann von den
Strafverfolgungsbehörden auf diese Daten entweder (a) gar nicht, weil
durch das Fernmeldegeheimnis geschützt oder (b) jederzeit, weil nicht
im Bereich des Fernmeldegeheimnisses liegend, zugegriffen werden. Da
Möglichkeit (a) wenig plausibel erscheint, bleibt somit eigentlich nur
(b) übrig.

Da auf dem Server des Providers die Mails aber auch nach einem
IMAP-Expunge beim Löschen möglicherweise weiterhin physikalisch
vorhanden sind und somit nicht wirklich in meiner Kontrolle liegen,
spricht aus meiner Sicht vieles dafür, daß der Provider-Mailserver zum
Übertragungsweg dazuzurechnen ist.

Ich komme damit zum Schluß, daß eigentlich doch nur Alternative (a)
zutreffen kann und Mails auf dem Server des Providers somit tabu sind.
Habe ich etwas übersehen?

Denkt man das ganze noch etwas weiter, wäre in dem genannten Fall somit
keine Beschlagnahmung der E-Mail-Korrespondenz möglich. Tritt in diese
Lücke dann möglicherweise einfach die E-Mail-Überwachung nach §110 TKG?
Denn Mails, die sich auf dem Mailserver befinden, können darüber ja
einfach abgefragt werden. Leider fehlt mir das juristische
Hintergrundwissen dazu, ob hierfür andere Voraussetzungen gegeben sein
müssen als bei der "einfachen" Beschlagnahmung (ich nehme es aber mal
mal). Kann mir in dieser Frage einer der Mitleser, der die rechtlichen
Bestimmungen besser kennt, auf die Sprünge helfen?


Jens

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