Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues
Am 6 Mar 2006, um 20:26 hat Thomas Hochstein geschrieben:
>
> > Mails koennen, anders als die Post im klassischen Sinne, in den
> > Herrschaftsbereich des Empfaengers gelangen und gleichzeitig im
> > Herrschaftsbereich des Providers verbleiben.
>
> Das macht ja nichts. Wenn sie mehrfach physisch manifestiert sind,
> dann können diese unterschiedlichen Manifestationen durchaus einmal den
> Schutz des Art. 10 GG genießen und einmal nicht.
Das kann man sicher so sehen. Die Ermittler neigen jetzt freilich der
Auslegung zu, dass auch Mails, die auf dem Mailserver des Providers
verbleiben, nicht mehr dem Schutz von Art. 10 GG unterliegen, sobald
sie der Empfaenger einmal abgerufen hat.
>
> > Ich glaube, dass wir es hier mit einem Urteil zu tun haben, das man in
> > der Folgezeit in Karlsruhe noch sehr haeufig wird relativieren
> > muessen.
>
> Das denke ich eigentlich nicht.
Mal abwarten, ob und wie sich das in der Praxis der Strafverfolgung
auswirkt.
Die Frage wird auch sein, wie sich der von Florian Weimar angesprochene
Ansatz, dass eine Beschlagnahme groesserer Datenbestaende u.U. im
Regelfall nicht verhaeltnismaessig ist, auswirken wird.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.haftung-im-internet.de
_____________________
Rechtsanwaelte AFS
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx