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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



Am 6 Mar 2006, um 22:02 hat Florian Weimer geschrieben:


> >
> >> Die Schlussfolgerungen des BVerfG sind offenbar von der Vorstellung
> >> gepraegt, dass bereits beim Empfaenger zugestellte Briefe, die dieser
> >> in seinem Schrank aufbewahrt, nicht mehr dem Briefgeheimnis
> >> unterliegen. Diese Ueberlegung hat man dann 1:1 auf E-Mails
> >> etc.uebertragen.
> >
> > Richtigerweise, ja.
> 
> Ich denke, daß schon durch die Möglichkeit zur zuverlässigen,
> wahlweisen Vernichtung der Korrespondenz ein deutlicher Unterschied
> besteht.

Das meine ich auch. Gerade wenn man wie das BVerfG ganz explizit 
ausfuehrt, dass der spezielle Schutz des Fernmeldegeheimnisses darin 
besteht, einen Ausgleich für den technisch bedingten Verlust an 
Beherrschbarkeit der Privatssphaere zu schaffen, haette man sich die 
Unterschiede zwischen Snail-Mail/Sprachtelefonie und Internet-
Kommunikation mal ganz genau zu Gemuete fuehren muessen.

Die Ueberlegung, dass man notfalls immer noch die Festplatte 
physikalisch zerstoeren kann, halte ich fuer wenig hilfreich.

Das Zerreisen oder Verbrennen eines Briefes kann jeder Trottel 
bewerkstelligen. Dadurch entsteht auch kein weiterreichender Schaden. 
Bei der Sprachtelefonie findet erst gar keine Fixierung des Inhalts 
statt. Demgegenueber ist eine Loeschung von E-Mails von einer 
Festplatte und zwar so, dass sie nicht wiederhergestellt werden 
koennen, mit Windows-Bordmitteln nicht zuverlaessig moeglich. Die 
Technik bedingt also auch hier einen Verlust der Beherrschbarkeit und 
Kontrolle durch den Einzelnen.

Dies muss zumindest zu der Ueberlegung Anlass geben ob dieser 
gegenueber klassischen Komunikationsformen erhoehte Kontrollverlust 
nicht doch eine Einbeziehung in den Schutzbereich von Art. 10 GG 
gebietet. Diese Ueberlegung hat das BVerfG aber so gar nicht 
angestellt, sondern im Ergebnis gesagt, dass die Kontrollmoeglichkeit 
des Empfaengers erhalten bleibt, weil er ja notfalls die Festplatte 
zertrampeln kann.

Den Vorschlag des Endgeraet nach jedem einzelnen Kommunikationsvorgang 
zu zerstoeren, kann ich nicht wirklich ernst nehmen. Wenn das die 
einzige sichere Beherrschungsmoeglichkeit des Empfaengers ist, dann 
sollte er es vielleicht lieber mit einer Trommel versuchen.


Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte AFS
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