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Re: BVerfG beschraenkt digitale Forensik, sonst nichts neues



* Thomas Hochstein:

> "Thomas Stadler" schrieb:
>
>> Die Schlussfolgerungen des BVerfG sind offenbar von der Vorstellung 
>> gepraegt, dass bereits beim Empfaenger zugestellte Briefe, die dieser 
>> in seinem Schrank aufbewahrt, nicht mehr dem Briefgeheimnis 
>> unterliegen. Diese Ueberlegung hat man dann 1:1 auf E-Mails 
>> etc.uebertragen.
>
> Richtigerweise, ja.

Ich denke, daß schon durch die Möglichkeit zur zuverlässigen,
wahlweisen Vernichtung der Korrespondenz ein deutlicher Unterschied
besteht.

> Das macht ja nichts. Wenn sie mehrfach physisch manifestiert sind,
> dann können diese unterschiedlichen Manifestationen durchaus einmal
> den Schutz des Art. 10 GG genießen und einmal nicht.

Das dürfte bei Korrespondenz ins Ausland (und Kopien im Sent-Folder
des Absenders) regelmäßig der Fall sein. Auch im Inland sind
Konstellationen denkbar, bei dem der Empfänger (und damit die
empfangene Nachricht) keinen Schutz beanspruchen kann oder will.

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