Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Thomas Stadler wrote:
> Wenn die IP eine Nummer i.S.v. § 96 TKG - der eine Regelung zu den sog.
> Verkehrsdaten enthaelt - darstellt, dann laege es jedenfalls nahe, sie
> in den Schutzbereich von Art. 10 GG einzubeziehen.
IP-Adressen sind Bestandteil von Verkehrsdaten im Sinne des §96 TKG.
Was hier bestritten wird, ist die Behauptung, sie seien für sich allein
Verkehrsdaten im Sinne dieses Paragraphen.
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