Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am 7 Feb 2006, um 18:13 hat Gert Doering geschrieben:
> > Habe ich auch nie behauptet.
>
> Schoen :) (die Diskussion geht leider etwas konfus hin und her)
Das stimmt allerdings.
>
> > Telekommunikation ist die
> > Signaluebertragung zwischen zwei Punkten, in unserem Falle zwischen
> > zwei IPs.
>
> Auch damit.
>
> Ist damit die Zuordnung Nummer <-> "Inhaber" automatisch besonders
> geschuetzt (im Sinne des Fernmeldegeheimnis)?
Nicht zwangslaeufig, sonst wuerden wir uns ja hier nicht die Koepfe
heiss reden. ,-)
Wenn die IP eine Nummer i.S.v. § 96 TKG - der eine Regelung zu den sog.
Verkehrsdaten enthaelt - darstellt, dann laege es jedenfalls nahe, sie
in den Schutzbereich von Art. 10 GG einzubeziehen.
Denn die sog. Verkehrs- oder auch Verbindungsdaten werden eigentlich
stets als vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt angesehen. Deshalb
behauptet Thomas Hochstein ja auch so vehement, dass IP-Adressen
Bestandsdaten sind.
Diskussionen wie diese drehen sich aber ab einem gewissen Punkt im
Kreis. Spannend finde ich die Frage trotzdem.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.haftung-im-internet.de
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Rechtsanwaelte AFS
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