Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Thomas Stadler wrote:
> Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
>> * Thomas Stadler wrote:
>>> Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
>>> laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
>>> Bestandsdaten aus.
>>
>> Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht kennzeichend
>> sind
>
> Das verlangt das TKG nicht.
Das TKG definiert Verkehrsdaten. Alleinstehende Endpunktkennungen fallen
nicht darunter.
>> und die Paardefinition des TKG nicht erfüllen,
>
> Hast Du alle 5 Ziffern gelesen?
Ja.
> Die IP-Adresse laesst sich unter Ziff. 1
Ziffer 1 verlangt klar die Paarbildung.
> und notfalls auch 5 subsumieren.
Das würde das Gesetz überstrapazieren. Wie gesagt: Meine Telefonnummer ist
für die Internetverbindung bedeutungslos. Wir diskuieren hier eine
Telekommunikationsverbindung über Internet über ISDN. Relevant sind nur die
Teile vor dem *über*.
§88 TKG (Fernmeldegeheimnis) umfaßt Endpunktkennungen ebenfalls nicht.
> Hinzu kommt, dass in Verbindung mit der IP-Adresse noch Beginn und Ende
> der Verbindung nach Datum und Uhrzeit (Ziff. 2) erhoben worden sein
> muss, weil sich sonst die gewuenschte Zuordnung nicht vornehmen laesst.
>
> Es geht also genau genommen um mehrere Verkehrsdaten, die
> personifiziert werden muessen.
Es geht um zwei Verbindungen, die per se unabhängig voneinander sind.
Ich halte es für nicht sinnvoll, aus einer Verbindung über Internet
Ansprüche gegenüber einer evtl. Verbindung mit dem Internet herzuleiten.
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