Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am 7 Feb 2006, um 11:47 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
> * Thomas Stadler wrote:
> > Dynamische IP-Adressen sind einem Nutzer nicht dauerhaft oder
> > laengerfristig zugeordnet. Das schliesst ihre Qualifizierung als
> > Bestandsdaten aus.
>
> Das sie für eine Telekommunikationsverbindung allein nicht kennzeichend
> sind
Das verlangt das TKG nicht.
und die Paardefinition des TKG nicht erfüllen,
Hast Du alle 5 Ziffern gelesen? Die IP-Adresse laesst sich unter Ziff.
1 und notfalls auch 5 subsumieren.
Hinzu kommt, dass in Verbindung mit der IP-Adresse noch Beginn und Ende
der Verbindung nach Datum und Uhrzeit (Ziff. 2) erhoben worden sein
muss, weil sich sonst die gewuenschte Zuordnung nicht vornehmen laesst.
Es geht also genau genommen um mehrere Verkehrsdaten, die
personifiziert werden muessen.
sind sie auch keine
> Verkehrsdaten. Inhaltsdaten sind es offenbar auch nicht.
>
> Ich wiederhole mich.
Es wird dadurch leider nicht richtiger.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte AFS
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