Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Am 6 Feb 2006, um 19:04 hat Thomas Hochstein geschrieben:
>
> Dass statische IP-Adressen *keine* Verbindungsdaten, sondern
> Bestandsdaten sind, ist meines Wissens ganz herrschende Meinung; ich
> wüßte jedenfalls nicht, wer das anders sieht.
Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer
kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern
Bestandsdaten sein.
Wenn es allerdings um einen konkreten Kommunikationsvorgang geht, dann
sind beide insoweit Verkehrsdaten.
Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach
richtiger Ansicht nie Bestandsdaten. Sie duerfen auch nicht dauerhaft
zum Nutzer gespeichert werden.
>
> > Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar
> > definiert, dass Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter
> > fallen auch IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.
>
> Wenn es um einen Kommunikationsvorgang geht - klar.
Eben und genau um einen solchen geht es ja. Die Anfrage an den Provider
lautet ja nicht, man moege zu dem Nutzer Hans Mueller noch die
sonstigen dazugehoerigen Bestandsdaten mitteilen, sondern man kommt mit
einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu einem bestimmten
Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die Personalisierung dieses
Datums.
Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge
unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und
notwendig, juristisch zu differenzieren.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.haftung-im-internet.de
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Rechtsanwaelte AFS
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