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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Am 6 Feb 2006, um 19:04 hat Thomas Hochstein geschrieben:


> 
> Dass statische IP-Adressen *keine* Verbindungsdaten, sondern
> Bestandsdaten sind, ist meines Wissens ganz herrschende Meinung; ich
> wüßte jedenfalls nicht, wer das anders sieht. 

Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer 
kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern 
Bestandsdaten sein.

Wenn es allerdings um einen konkreten Kommunikationsvorgang geht, dann 
sind beide insoweit Verkehrsdaten.

Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach 
richtiger Ansicht nie Bestandsdaten. Sie duerfen auch nicht dauerhaft 
zum Nutzer gespeichert werden. 

> 
> > Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar 
> > definiert, dass Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter
> > fallen auch IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.
> 
> Wenn es um einen Kommunikationsvorgang geht - klar. 

Eben und genau um einen solchen geht es ja. Die Anfrage an den Provider 
lautet ja nicht, man moege zu dem Nutzer Hans Mueller noch die 
sonstigen dazugehoerigen Bestandsdaten mitteilen, sondern man kommt mit 
einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu einem bestimmten 
Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die Personalisierung dieses 
Datums.

Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge 
unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und 
notwendig, juristisch zu differenzieren.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte AFS
http://www.afs-rechtsanwaelte.de


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