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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hi,

On Tue, Feb 07, 2006 at 12:19:15PM +0100, Thomas Stadler wrote:
> Am 6 Feb 2006, um 21:39 hat Gert Doering geschrieben:
> > -> wer eine Mail an gert@xxxxxxxxxxxxxx schicken will, findet im
> > relevanten Nachschlagewerk (DNS) die IP-Adresse des Rechners in meinem
> > Keller, der dafuer zustaendig ist.
> 
> Der Punkt ist aber, dass ich Dir eine Mail schicke, ohne mich jemals um 
> die IP-Adresse Deines Rechners gekuemmert habe. Anrufen kann ich Dich 
> aber nur, wenn ich Deine Nummer habe.
> 
> Der Unterschied ist doch voellig evident.

Au contraire.  Das liegt lediglich daran, dass die verwendeten Werkzeuge
aus einem anderen Jahrhundert stammen.

Mit einer modernen Firmentelefonanlage kann ich Dich auch anrufen, ohne
Deine Nummer tippen zu muessen - sofern Deine Telefonnummer im Adressbuch
hinterlegt ist.

Es ist technisch ein Kinderspiel, eine Telefonbuch-CD einzulesen, und
ein Web-Frontend zu bauen "such mir einen Namen, und schick' die 
dazugehoerige Nummer transparent zu meinem Telefon, damit ich da anrufen
kann" (Computer-integrierte Telephonie, CTI).  

Gibt's alles, hat sich nur noch nicht fuer die breite Masse durchgesetzt,
weil *in den Koepfen* ein Unterschied ist - "man ist das so gewoehnt, dass
man sich Telefonnummern aufschreibt".  Das schrieb' ich aber schon.

gert
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Gert Doering - Munich, Germany                             gert@xxxxxxxxxxxxxx
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