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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



* Thomas Stadler wrote:
> Der Gesetzgeber zum Beispiel, § 96 TKG. Das ist natuerlich immer 
> kontextabhaengig. Statische IP-Adressen koennen wie Rufnummern 
> Bestandsdaten sein.
>
> Wenn es allerdings um einen konkreten Kommunikationsvorgang geht, dann
> sind beide insoweit Verkehrsdaten.

Das steht nicht im §96 TKG. Der Paragraph spricht von Paaren derartiger
Kennungen.

> Dynamische IP-Adressen - und um die geht es hier primaer - sind nach
> richtiger Ansicht nie Bestandsdaten. Sie duerfen auch nicht dauerhaft
> zum Nutzer gespeichert werden.

Sie sind auch keine Verkehrsdaten oder Inhaltsdaten. Das TKG ist die falsche
Norm für die Forderung nach Löschung oder Nichterhebung.

Von "dauerhaft" hat hier auch noch keiner geschrieben, sondern von wenigen
Tagen.

>>> Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar definiert, dass
>>> Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter fallen auch
>>> IP-Adressen) Verkehrsdaten sind.
>>
>> Wenn es um einen Kommunikationsvorgang geht - klar.
>
> Eben und genau um einen solchen geht es ja.

Ja, aber die einzelne Anschlusskennung ist kein Verkehrsdatum.

> Die Anfrage an den Provider lautet ja nicht, man moege zu dem Nutzer Hans
> Mueller noch die sonstigen dazugehoerigen Bestandsdaten mitteilen,
> sondern man kommt mit einem Verkehrdsdatum (eine IP-Adresse wurde zu
> einem bestimmten Zeitpunkt benutzt) und moechte vom Provider die
> Personalisierung dieses Datums.

Nein. Die Anfrage an den Provider lautet: "Ich habe das Fernmeldegeheimnis
bereits gebrochen, weil mir die Paar der Anschlusskennungen bekannt ist. Ich
möchte nun aus Deinem Verantwortungsbereich den Eintrag sehen, der belegt,
wer zu dieser Zeit mit dieser Kennung agierte."

Die aufgestellt Forderung ist die Auskunft über die Verfügungsgewalt zu
einer bestimmten Zeit. Es ist keine Forderung nach TKG.

> Da ist auch immer eine Frage der Wertigkeit. Beide Vorgaenge
> unterscheiden sich qualitativ, also ist es auch gerechtfertigt und
> notwendig, juristisch zu differenzieren.

Dann tue es bitte.

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