Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Holger Voss schrieb:
> Ich habe die Verfahren nicht in ihrer Gesamtheit verfolgen können, aber
> soweit ich die Entscheidungen gelesen habe, halte ich die Einschätzung,
> wonach die Zuordnung von dynamisch vergebenen IPs zu Personen nicht das
> Fernmeldegeheimnis tangiere, für absolut unhaltbar.
Ja, und ich halte sie für richtig.
> In der Entscheidung des LG Hamburg (631 Qs 43/05) heißt es zum Beispiel:
> "Denn eine dynamische IP-Adresse entspricht mit der Angabe eines
> entsprechenden Zeitpunkts einer statischen IP-Adresse und bedarf daher
> nur noch deren Schutzes."
Genau.
> Diese Gleichsetzung einer statischen IP-Adresse (ein Bestandsdatum, das
> üblicherweise für die Dauer des Vertrages Bestand hat) mit einer
> dynamischen IP-Adresse (die für jede Verbindung ins Internet neu
> vergeben wird, die somit ein verbindungsabhängiges Verkehrsdatum im
> Sinne des § 96 TKG ist) ist sachlich ganz einfach falsch.
Wenn Dein in Klammern geschriebener Schluß richtig wäre, was er nicht
ist, hättest Du Recht, ja.
-thh
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