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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



On Fri, Feb 03, 2006 at 07:30:30PM +0100, Holger Voss wrote:
> Gert Doering schrieb/wrote (03.02.2006 19:00):
> 
> >On Fri, Feb 03, 2006 at 06:53:01PM +0100, Thomas Stadler wrote:
> >>
> >>Doch. Durch diese Zuordnung soll der Beteiligte eines 
> >>Kommunikationsvorgangs identifiziert werden. Ein zunaechst noch anonym 
> >>hinter einer IP-Adresse stehender User soll mit Namen und Adresse vom 
> >>ISP benannt werden.
> >
> >Das heisst, Telefonbuecher sind auch gesetzwidrig?
> 
> Abgesehen davon, dass du in Telefonbüchern nicht gegen deinen Willen 
> aufgelistet wirst (was m. E. tatsächlich illegal wäre):
> 
> Es geht hier nicht um Telefonie.
> 
> Unterschiede:
> - In der Telefonie werden Telefonnummern nicht dynamisch vergeben.
> - In der Telefonie überträgst du üblicherweise nicht ungewollt deine 
> Nummer an dein Gegenüber. (Rufnummernunterdrückung.)
> - Das Telefon wird als Kommunikationsmedium völlig anders genutzt als 
> das Internet.
> - ...
> 
> Vielleicht können wir einfach endlich mit dem unpassenden 
> Telefonie-Vergleich aufhören?

Der Vergleich ist nicht so unpassend, wenn man alle Variablen
berücksichtigt. Die RegTP wollte den Providern vorschreiben,
daß sie die Namen aller Prepaid-Karten-Käufer erheben und
mit zogeordneter Nummer speichern muß.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für rechtswidrig erklärt,
weil das gegen die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
des Kunden beeinträchtigen würde.

Also auch hier ist - wie jetzt auch bei dynamischen IP-Adressen -
gerichtlich festgestellt, daß ein Speicherung der Zuordnung von
Name und Nummer ein Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen
ist.

Gruß,
Martin


-- 
One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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