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Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung



Hallo !

[...]

On Thu, Feb 02, 2006 at 10:10:01PM +0100, Thomas Hühn wrote:
> > Ich sehe das Fernmeldegeheimnis schon berührt, wenn man
> > Informationen über die Zuordnung von nicht-öffentlichen
> > Telefonnummern zu Personen über die Dauer der Zuordnung hinaus
> > speichert. 
> > 
> > Ich würde auch die Speicherung der Namen von Käufern von
> > Prepaid-Telefonkarten als Verletzung des Fernmeldegeheimnis
> > sehen. Weiß jemand, wie die Gerichte das sehen?
> 
> Keine Ahnung.
> 
> Ich würde das aber eher wie Gert sehen.
> 
> Ein "Fernmeldegeheimnis" hat für mich etwas mit "fernmelden" zu tun. Bei
> seinen ersten Beispielen findet eine "Fernmeldung" statt, in dem
> Telefonnummern-zu-Besitzer-Beispiel nicht; da ist da nur eine simple
> statische Zuordnung. Der Besitzer der Telefonnummer hat vielleicht niemals
> von diesem Anschluß aus telefoniert...

Aber die Daten sind ja explizit dafür gedacht, später in
Kombination mit anderen Daten einen Teilnehmer einer
"Fernmeldung" zu identifizieren. Es ist also sozusagen
eine vorbereitende Maßnahme für einen späteren unmittelbaren
Eingriff in das Fernmeldegeheimnis.

Aber ich jetzt auch nicht unbedingt daran aufhängen. Tatsächlich
scheinen Gerichte in diesem Zusammenhang eher mit dem Recht
auf informationelle Selbstbestimmung zu argumentieren. Ändert
ja nichts daran, daß es sich bei der Speicherung dieser Zuordnung
um einen Grundrechtseingriff handelt, der schon eine Rechtfertigung
braucht, die über die verdachtsunabhänge Speicherung zur
Abuse-Bekämpfung hinausgeht.

Gruß,
Martin



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One night, when little Giana from Milano was fast asleep,
she had a strange dream.

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