Hallo! On Thu, Feb 02, 2006 at 09:11:21PM +0100, Gert Doering wrote: > On Thu, Feb 02, 2006 at 08:59:36PM +0100, Martin Uecker wrote: > > > Das Fernmeldegeheimnis ist durch die Vorratsdatenspeicherung, soweit > > > ich sehe, nicht berührt. > > > > Ein Geheimnis ist doch ziemlich offensichtlich berührt, wenn > > die zu geheimhaltenden Dinge irgendwo gespeichert werden! > > Das Fernmeldegeheimnis umfasst - nach meinem Verstaendnis - > > - wer hat mit wem (wann) telefoniert (Verbindungsdaten) > - was wurde gesprochen (Inhalte) > > aber nicht > > - wer hatte 1997 die Telefonnummer 089/32168 Ich sehe das Fernmeldegeheimnis schon berührt, wenn man Informationen über die Zuordnung von nicht-öffentlichen Telefonnummern zu Personen über die Dauer der Zuordnung hinaus speichert. Ich würde auch die Speicherung der Namen von Käufern von Prepaid-Telefonkarten als Verletzung des Fernmeldegeheimnis sehen. Weiß jemand, wie die Gerichte das sehen? Gruß, Martin -- One night, when little Giana from Milano was fast asleep, she had a strange dream.
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