Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
On 2006-01-26 Lutz Donnerhacke wrote:
> Also: Bei Telefonie ist es PFLICHT die Rufnummern über die volle
> Verbindungsstrecke zu kennen. Lediglich vom letzten Router zum Endgerät wird
> eine Signalisierung wahlfrei, weil dort leitungsgebunden vermittelt wird.
>
> Im Internet ist es ähnlich: Man kann der Anwendung die Nummer nicht anzeigen
> lassen. Einfach getpeername(2) und accept(2), sowie recvfrom(2) mal anschauen.
> Bis zur Anwendung jedoch sind die IP-Adressen notwendig und werden
> transportiert.
Bloß ist, wenn man bei der Datenschutzproblematik mal grob in
Anbieter, Provider und Benutzer unterscheided, bei der Telephonie die letzte
Stelle, der die "Rufnummer" bekannt sein muss, der Provider und beim
Internet der Anbieter. Ist was die Anonymität des Benutzers angeht schon
ein Unterschied :)
(Will sagen, die Verbindungsstrecke im ersten Absatz oben beim Provider
aufhöhren zu lassen fand ich etwas seltsam definiert)
tschüss,
-christian-
--
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