Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Joerg-Olaf Schaefers:
> Ich finde Monika Ermerts Bericht leider ein klein wenig verwirrend
> (Was daran liegen mag, dass es heute ein wenig stressig war), aber
> was bedeutet die Entscheidung nun?
>
> a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war
> (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP?
>
> oder
>
> b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die
> Formulierung "Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken
> die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen
> aufbewahren" zumindest bei misstrauischer Interpretation durch-
> aus denkbar bleiben lässt?
Der Grund ist wohl, daß eine doppelte Einwahl über T-DSL mit denselben
Zugangsdaten möglich ist, aber nur für eine Verbindung die Flatrate
gilt. Um beide zusammen abrechnen zu können, muß man diese Zeiträume
erheben und verarbeiten.
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