Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi,
On Wed, Jan 25, 2006 at 09:19:24PM +0100, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
> a) T-Online darf speicher, dass Olaf von bis im Internet war
> (und evtl. mit welchem Tarif), aber nicht mit welcher IP?
>
> b) T-Online darf die IP für Rechnungszwecke mitspeichern, wie die
> Formulierung "Allerdings darf das Unternehmen zu Rechnungszwecken
> die Daten über Beginn und Ende der Verbindung bis zu acht Wochen
> aufbewahren" zumindest bei misstrauischer Interpretation durch-
> aus denkbar bleiben lässt?
Ich sehe keinen Widerspruch, zweiteres enthaelt die Angabe "Herr Voss
war von 10:30 bis 17:20 im Internet", aber keine IP-Adresse.
gert
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