Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
Hi,
On Wed, Jan 25, 2006 at 09:24:49PM +0100, Florian Weimer wrote:
> T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument
> vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur
> Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit
> kompromittierten Windows-Systemen) brauchen.
T-Online hatte im letzten Dezember lt. Aussage einer Quelle, die es
wissen sollte, *3 Millionen* Faelle von verwanzten Kundenrechnern.
Viren, Trojaner, gestohlene Kontodaten, SPAM, DDoS, you-name-it.
Und ja, T-Online ist ziemlich aktiv in der Abuse-Bearbeitung, auch wenn
das bei diesen Dimensionen fuer den einzelnen Beschwerdfuehrer nicht so recht
ersichtlich sein mag.
> > Gerade so Sachen wie "bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
> > IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt!" sind damit
> > nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im
> > Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch
> > ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails).
>
> Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung
> braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden
> vorausgesetzt.
*Unsere* Kunden haben ausnehmend wenig Probleme mit ihren Rechnern,
weil es sich da um eine ganz andere Klientel handelt.
Mein Problem sind eher die Kunden der *anderen* Provider, die bei uns
massiv Aerger und Kosten verursachen - und bei denen wir in Zukunft
dann auch nicht mal mehr damit rechnen duerfen, dass der Provider
auf Aufforderung Massnahmen ergreift, das zu stoppen. Weil er das
gar nicht darf.
gert
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