Re: Berufung Voss ./. T-Online (Vorratsspeicherung), Termin fuer Entscheidungsverkuendung
* Gert Doering:
> Ich bin auch gegen Vorratsdatenspeicherung "ueber Monate", aber mit
> *diesem* Urteil ist jede Form von sinnvoller Abuse-Bekaempfung
> praktisch unmoeglich geworden.
Warten wir ab, was in der schriftlichen Urteilsbegründung steht.
T-Online kann, nach allem was man so hört, schlecht das Argument
vorbringen, daß sie die Speicherung der IP-Adressen zur
Abuse-Bekämpfung (mit anderen Worten: Benachrichtigung von Kunden mit
kompromittierten Windows-Systemen) brauchen.
> Gerade so Sachen wie "bitte weisen Sie Ihren Kunden, der gestern die
> IP 1.2.3.4 hatte, darauf hin, dass er Viren verschickt!" sind damit
> nicht mehr moeglich. Und *das* ist definitiv etwas, wo man im
> Moment doch noch einiges bewegen kann (und ich bekomme auch
> ueberwiegend positives Feedback auf solche Mails).
Wenn Ihr eine Dienstleistung anbietet, für die Ihr die Erhebung
braucht, dürft Ihr das auch machen -- Einwilligung des Kunden
vorausgesetzt.
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