Am Tuesday 04 October 2005 00:50 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers : > Mich störte da eher der Begriff vom Berufsstand und etwaigen > Privilegien. Auch davon steht nichts im GG. Da steht "die Presse". Das reicht. Das GG braucht das nicht zu definieren. Das BVerfG hat sicher irgendwo eine Definition. > > Ich bin wirklich gespannt, ob und wann das BVerfG sich erst- > mals mit der Frage beschäftigt, ob Blogger ihre Quellen schüt- > zen dürfen oder opfern müssen. Das entscheidet dann auch zur Einordnung ob TelediensteG und Mediendienste Staatsvertrag mit Büssow'schen Auswirkungen :-/ Rigo
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