Moinmoin, Axel H Horns schrieb am 02. October 2005: > aber auch ein legitimes Interesse daran, Dinge ans Tageslicht zu zerren. Eine > "Schere im Kopf" der Journalisten ist dabei nicht aus der Sicht des GG nicht > vorgesehen. Die Journalisten muessen (in der Theorie) keine Abwaegung leisten > (in der Praxis leider doch; siehe dieser Fall). Ganz anderer Teil dieser Praxis ist wie bei Aktiengesellschaften mit Insiderinformationen umgegangen wird: Wenn auf einer Pressekonferenz den Journalisten etwas gesagt wird vom Vorstand was sich auf die Aktie auswirken kann ist dies _eigentlich_ eine Insiderinformation und demzufolge strafbar wenn sie veröffentlicht wird. Der Gesetzgeber hat aber den Journalisten eingeräumt darüber _trotzdem_ zu berichten - weil die Journalistentätigkeit hier höher bewertet wird. > Irgendwo stand, dass bei dem hier zur Debatte stehenden Geheimdossier knapp > Dreihundert Beamte rechtmaessig Zugang hatten. Dreihundert Leute! Musste das > denn wirklich sein? Nicht nur das. Es gab auch ähnlich viele PCs auf denen das Dossier wohl war und von dem aus es hätte auf andere Medien kopiert werden können. > Auf diese Weise spannt man mitwissend gewordene Jounalisten auf hoechst > illegitime Weise zur Wahrung von Amtsgeheimnissen ein. Und schüchtert natürlich auch alle anderen Journalisten ein, über irgendwas zu schreiben oder zu informieren. Ciao, Hanno -- | Hanno Wagner | Member of the HTML Writers Guild | Rince@IRC | | Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! | | 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it! | Generation @ | Fachbegriffe der Informatik : NT-Fernwartung -> Microsoft Cordless Wheel Mouse Moritz Mühlenhoff
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