Re: Softwarepatente abgelehnt
* Rigo Wenning:
> The technical contribution shall be assessed by consideration of the
> difference between the state of the art and the scope of the patent
> claim considered as a whole, which must comprise technical features,
> irrespective of whether or not these are accompanied by non-technical
> features.
>
> Da haben wir eine echte Ungenauigkeit, die dem Entwurf wohl zu recht das
> Genick gebrochen hat. Entweder man nimmt an, solange es einen
> technischen Beitrag gibt, werden auch alle anderen Aspekte zur Frage
> der Neuheit betrachtet. Die Frage ist dann nur noch, ob ein Mausklick
> ein technischer Beitrag ist, nicht ob der Mausklick neu ist. Es reichen
> die Neuheiten bei den nicht-technischen Merkmalen.
Die Begründung gibt auch nicht so viel her:
| In Bezug auf Buchstabe b hat der Rat [...] einen zweiten Satz
| aufgenommen, bei dem es sich im Wesentlichen um die Bestimmung aus
| Artikel 4 Absatz 3 des Kommissionsvorschlags handelt, die geringfügig
| abgeändert wurde, um deutlich zu machen, dass technische Merkmale
| unverzichtbarer Bestandteil von Patentansprüchen sind, auch wenn zur
| Bewertung des technischen Beitrags einer computerimplementierten
| Erfindung nichttechnische Merkmale herangezogen werden.
(Zitiert nach "Gemeinsamer Standpunkt des Rates im Hinblick auf den
Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen", 11979/1/04
REV 1 ADD 1)
Die englische Fassung:
| On point (b), the Council [...] added a second sentence, which is
| basically the provision of Article 4(3) of the Commission proposal
| slightly amended in order to clarify that even if non-technical
| features may be taken into consideration when assessing the
| technical contribution of a given computer-implemented invention, it
| is indispensable that any patent claim comprises technical features
| as well.
Sie ist m.E. eine Spur klarer und stützt die von Dir eingangs
beschriebene Auslegung: Solange ein technischer Beitrag vorhanden ist,
kann die Neuheit auch auf rein nichttechnischem Gebiet liegen. Das ist
für mich auch ziemlich überraschend. Ich hätte das so interpretiert,
daß die Neuheit im technischen Bereich liegen muß. (Das deckt sich
auch mit früheren Ausführungen des Rates.)
Ob man die von Axel beschriebene gegenteilige Auslegung tatsächlich in
nationales Recht umgesetzt hätte? Wer weiß das schon.
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