Am 11.07.2005 um 18:22 schrieb Martin Uecker:
Meine Aussage bezog sich immer auf ganz konkrete Einzelaussagen in dieser Diskussion. Nochmal ein konkretes Beispiel. Hartmut wirft mir vor, ich wuerde auf das Kriterium "naheliegender technischer Beitrag"ausweichen, obwohl die Richtlinie dazu gar nichts schreibt. Ich zitiere ihm daraufhin Art. 2 b des Richtlinentwurfs, in dem woertlich von einemnicht naheliegenden technischen Beitrag die Rede ist. Dennoch besteht er darauf, dass seine Aussage richtig war und meine falsch. Konkrete Anmerkungen zu dieser "Argumentationstechnik"?Hartmut schrieb, daß die Richtlinie zu dem Kriterium "nicht-naheliegend" nichts schreibt. Er meinte damit *nicht*, daß dieses Kriterium in dem Richtlinien- entwurf nicht auftauchen würde, sondern daß zu diesem Kriterium da nichts weiteres steht.
Dass da nichts weiter steht, ist das Wesen der Normierung. Das Kriterium selbst taucht nicht nur auf, sondern beinhaltet die Beschränkung. Wenn da steht, dass eine Software nur dann patentierbar ist, wenn sie einen technischen Beitrag leistet, der über das hinausgeht, was naheliegt, dann bedeutet das eben, dass Software nicht per se patentierbar ist. Es stellt sich dann eben die Frage, wie dieses Kriterium auszulegen ist.
Der Entwurf also hier im Vergleich zur aktuellen Rechtslage auch nichts ändert.
Genau. Das ist das, was ich hier schon ungefähr fünfmal ausgeführt habe, was aber jedes mal bestritten wurde. Schön, dass ihr euch jetzt zumindest in diesem Punkt angeschlossen habt.
Grüße Thomas Thomas Stadler http://www.internet-law.de _________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx