Re: Softwarepatente abgelehnt
* Thomas Stadler wrote:
> Wenn da steht, dass eine Software nur dann patentierbar ist, wenn sie
> einen technischen Beitrag leistet, der über das hinausgeht, was
> naheliegt, dann bedeutet das eben, dass Software nicht per se
> patentierbar ist. Es stellt sich dann eben die Frage, wie dieses
> Kriterium auszulegen ist.
Du weißt, daß das Unsinn ist, Thomas. Eine generelle Einschränkung, die für
alle Gebiete gilt, beschränkt nicht speziell ein Gebiet so, daß man dieses
Gebiet als "nicht per se patentierbar" bezeichnen kann. Es ist vielmehr so,
daß generell alles "nicht per se patentierbar" ist, weil es eben neu sein
muß. Dies als Beruhigungspille hinsichtlich Software anzubieten, ist Deinem
Niveau nicht angemessen.
>> Der Entwurf also hier im Vergleich zur aktuellen Rechtslage auch nichts
>> ändert.
>
> Genau. Das ist das, was ich hier schon ungefähr fünfmal ausgeführt habe,
> was aber jedes mal bestritten wurde. Schön, dass ihr euch jetzt zumindest
> in diesem Punkt angeschlossen habt.
Es gibt einen wesentlichen Unterschied: Die aktuelle Rechtslage besteht aus
einem kodifizierten Gesetzeswerk und laufender Rechtssprechung. Die laufende
Rechtssprechung geht über das kodifizierte Gesetzeswerk hinaus. Die
Ratrichtline versuchte, die laufende Rechtssprechung als Gesetzeswert zu
kodifizierten.
Für die aktuelle Praxis macht das tatsächlich keinen Unterschied, wohl aber
für zu zukünftige Rechtssprechung. Mit der Kodifizierung der bisherigen
Auslegungen über den bisherigen Gesetzestext hinaus ist eine neue Stufe für
weitere Auslegungen möglich.
Es ist wie beim Klettern: Der Ratsentwurf entspricht dem Einschlagen eines
Hakens an einer Stelle, die bisher nur unter Verrenkungen erreicht werden
konnte.
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