Lutz, die Stotterbremse funktioniert auch mit einem schnellen Fuss. Das verletzt keine Patente. Vielmehr ist es die Kombination eines Regelkreislaufs mit der Bremse um die Stotterbremse effektiver zu machen, also die Benutzung eines Computers, um einen bekannten Vorgang zu beeinflussen. Damit ist die Steuerung patentfähig hat der BGH entschieden. Nun willst Du eine gleiche Steuerung zum bremsen des Flackerns eines Bildschirm einsetzen. Jetzt frage ich Axel, ob das geht oder ob es eine Patentverletzung wäre.. ...wir kommen der Sache näher.. Rigo Am Friday 08 July 2005 12:08 verlautbarte Lutz Donnerhacke : > Ist es aber nicht vielmehr so, daß sich der Patentschutz beim ABS auf > die Art des physikalischen Bremsvorhang erstreckt, der beispielweise > durch ein Programm implementiert wurde?
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