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Re: Softwarepatente abgelehnt



On Thursday 07 July 2005 21:18, Thomas BOHN wrote:

> Wieso braucht eigentlich nur Software einen doppelten Schutz? I

Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das 
Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende.

Nehmen wir mal ein unverfaengliches Beispiel: Einen Kotfluegel (Ersatzteil) 
fuer ein Personen-KFZ.

Der Designer sieht an dem Kotfluegel nut die aeussere Form, und sein 
Arbeitgeber (Autofabrik) monopolisiert das Design, indem ein Geschmacksmuster 
darauf eingetragen wird.

In der Konstruktionsabteilung entschliesst man sich, den Kotfluegel mit einem 
elektrostatischen Spezialverfahren zu lackieren, welches durch ein Patent 
monopolisiert ist.

Ausserdem will man die Einbaukosten des Kotfluegels auch im Reparaturfall 
minimieren, so dass man sich fuer eine Auspraegung des Kotfluegelteils mit 
einer daran angebrachten Snap-in-Befestigungeinrichtung zum Montieren des 
Teils  an der Karosserie entschliesst, die durch ein Gebrauchsmuster 
monopolisiert ist.

Dies sind schon 3 Schutzrechte in bezug auf 1 Kotfluegel, und ich koennte die 
Story problemlos verlaengern.

Festzuhalten ist:

- das Design des Kotfluegels,

- das Lackierverfahren,

- die Snap-in-Verriegelung

sind jeweils durch genau 1 Schutzrecht abgedeckt.

No Problem.

Dessenungeachtet verletzt ein Hersteller, der einfach so diesen Kotfluegel 
herstellt und auf den Markt wirft, in diesem Szenario drei verschiedene 
Schutzrechte.

So ist es auch bei der Software:

Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das 
Urgeberrecht monopolisierbar.

Einzelne Funktionalitaeten der Software bei deren Ausfuehrung auf einem 
Prozessor koennen u.U. als Erfindung Gegenstand von Patenten sein.

Wer beispielsweise unlizensiert ein Handy verkauft, in dem eine abgekupferte 
Software als Firmware abgespeichert ist, riskiert logischerweise sowohl 
Urheberrechts- als auch Patentverletzungen.

Software an sich ist genausowenig wie ein Kotfluegeldesign an sich 
marktfaehig. Die Software ist immer auf einen realen oder virtuellen 
Prozessor hin gerichtet, auf dem sie ausgefuehrt und vorbestimmte 
Funktionalitaeten zeigen soll. Ein Kotfluegeldesign kommt als 
dreidimensionaler Kotfluegel in den Handel. Aus diesem "Plus" an Attributen 
ruehrt jeweil das Potential, nicht nur Design- oder Urheberrechte, sondern 
auch Patente verletzen zu koennen.

--AHH

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