Re: Softwarepatente abgelehnt
On Thursday 07 July 2005 21:18, Thomas BOHN wrote:
> Wieso braucht eigentlich nur Software einen doppelten Schutz? I
Das Problem ist ein Scheinproblem, denn das Urheberrecht einerseits und das
Patentrecht andererseits haben unterschiedliche Schutzgegenstaende.
Nehmen wir mal ein unverfaengliches Beispiel: Einen Kotfluegel (Ersatzteil)
fuer ein Personen-KFZ.
Der Designer sieht an dem Kotfluegel nut die aeussere Form, und sein
Arbeitgeber (Autofabrik) monopolisiert das Design, indem ein Geschmacksmuster
darauf eingetragen wird.
In der Konstruktionsabteilung entschliesst man sich, den Kotfluegel mit einem
elektrostatischen Spezialverfahren zu lackieren, welches durch ein Patent
monopolisiert ist.
Ausserdem will man die Einbaukosten des Kotfluegels auch im Reparaturfall
minimieren, so dass man sich fuer eine Auspraegung des Kotfluegelteils mit
einer daran angebrachten Snap-in-Befestigungeinrichtung zum Montieren des
Teils an der Karosserie entschliesst, die durch ein Gebrauchsmuster
monopolisiert ist.
Dies sind schon 3 Schutzrechte in bezug auf 1 Kotfluegel, und ich koennte die
Story problemlos verlaengern.
Festzuhalten ist:
- das Design des Kotfluegels,
- das Lackierverfahren,
- die Snap-in-Verriegelung
sind jeweils durch genau 1 Schutzrecht abgedeckt.
No Problem.
Dessenungeachtet verletzt ein Hersteller, der einfach so diesen Kotfluegel
herstellt und auf den Markt wirft, in diesem Szenario drei verschiedene
Schutzrechte.
So ist es auch bei der Software:
Die Software als linguistisches Gewebe ist ausschlisslich durch das
Urgeberrecht monopolisierbar.
Einzelne Funktionalitaeten der Software bei deren Ausfuehrung auf einem
Prozessor koennen u.U. als Erfindung Gegenstand von Patenten sein.
Wer beispielsweise unlizensiert ein Handy verkauft, in dem eine abgekupferte
Software als Firmware abgespeichert ist, riskiert logischerweise sowohl
Urheberrechts- als auch Patentverletzungen.
Software an sich ist genausowenig wie ein Kotfluegeldesign an sich
marktfaehig. Die Software ist immer auf einen realen oder virtuellen
Prozessor hin gerichtet, auf dem sie ausgefuehrt und vorbestimmte
Funktionalitaeten zeigen soll. Ein Kotfluegeldesign kommt als
dreidimensionaler Kotfluegel in den Handel. Aus diesem "Plus" an Attributen
ruehrt jeweil das Potential, nicht nur Design- oder Urheberrechte, sondern
auch Patente verletzen zu koennen.
--AHH
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx
For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx