Gert, Du akzeptierst die Ansicht, dass es um diese Innovation geht und sagst offen: Wir brauchen den für die Interoperabilität, also sollte das nicht patentierbar sein. BTW, Interoperabilität ist eine Frage des Standards und der Standardsorganisationen und wie sie mit Patenten umgehen. Damit kommen wir irgendwann in jede Hardware-Steuerung hinein und ein OS steuert eben Computerhardware. Die interessante Frage ist dann, wo die Grenze ist und wo die Grenze gezogen werden soll, damit die innovative Steuerung von Einspritzpumpen noch patentierbar bleibt, aber die Universalrechner nicht behindert werden. Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Zweck-Element einzuführen. Das meint auch Hartmut (kodiert, denn er sieht das Zweck-Element in der Formulierung des Anspruchs, was aber nicht weit führt). Gruss Rigo Am Friday 08 July 2005 15:31 verlautbarte Gert Doering : > Ein Crypto-Algorithmus ist nur dann nuetzlich, wenn er interoperabel > verwendet werden kann, ohne patentbehindert zu sein.
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