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Re: Softwarepatente abgelehnt



> Man schaue mal die Liste der Patentansrpueche in
> 
>       Sennheiser fuerchtet zu Unrecht um seine Trivialpatente
>       http://wiki.ffii.org/Sennheiser05De
> 
> an.  Was da beansprucht wird, ist konkret und koerperlich:
> 
> 1. Infrarot-Empfangseinheit, mit einem Infrarot-Empfaenger (E) 
>    zum Empfangen von Infrarot-Signalen, und einer 
>    Sendersuchlaufeinheit (SSE) zum Durchfue�hren eines
>    Infrarot-Sendersuchlaufes.
> 
> Zugleich deckt es eine riesige Klasse potentieller
> Verletzungsgegenstaende ab.  Darin liegt wiederum die Abstraktheit.
> 
> Aber es ist nicht moeglich, mithilfe so eines Anspruches
> Sendersuchlauf-Software zu erfassen, auch wenn vielleicht
> die dem Anspruche zugrundeliegende Idee die gleiche ist.
> 
> Ideen sind naemlich nicht patentierbar.

Wichtiger: *der zitierte Anspruch* beschreibt nicht eine Idee sondern
eine Infrarot-Empfangseinheit.  

Wenn es Ansprueche auf

 1. die Idee, mit einem Infrarot-Empfaenger (E) 
    zum Empfangen von Infrarot-Signalen, und einer 
    Sendersuchlaufeinheit (SSE) zum Durchfue�hren eines
    Infrarot-Sendersuchlaufes eine Infrarot-Empfangseinheit
    zu bauen

gaebe, dann waere schon der Gedanke eine Patentverletzung,
und somit selbstverstaendlich auch die Software, die diesen
Gedanken darstellt oder auf dem Universalrechner ablaufen laesst.

Jetzt verstanden, in welcher Weise Patente sich auf koerperliche
Gegenstaende beziehen, und warum sie trotzdem zwangslaeufig
Generalisierungen und damit Abstraktion enthalten ?
 

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