Re: Softwarepatente abgelehnt
> Axel Horns meint vermutlich - in diesem Sinne habe ich seine Postings
> immer verstanden -
> dass die Richtlinie ohnehin nur das festgeschrieben haette, was in
> Deutschland und einigen
> andern EU-Staaten schon bisher als geltendes Recht betrachtet wurde
> bzw. zumindest
> bereits gaengige Rechtspraxis war.
Das meinte er, aber er hat damit unrecht, und in mancher Hinsicht vertritt
er selbst eine Mindermeinung.
Auch die Ratsrichtlinie ging in einigen Punkten in der sinnentleerenden
Umdeutung des EPUe weiter als das EPA, und der BGH hat die Logik dieser
Ratsrichtlinie und des EPA nie akzeptiert, s. auch die scharfe Kritik
seines vorsitzenden Richters daran, u.a. veroeffentlicht in
http://swpat.ffii.org/papiere/melullis02/
der klar sagt, dass die EPA-Praxis und die Ratsrichtlinie nicht mit
dem EPUe vereinbar sind.
Und selbst wenn irgendwo etwas "gaengige Rechtspraxis" geworden ist, kann
diese wieder korrigiert werden, solange sie nicht von einer Richtlinie
in Stein gemeisselt worden ist.
Dass die Ergebnisse der genannten Praxis unakzeptabel und die Logik dieser
Rechtsauslegung den Rahmen des bei der Gesetzesauslegung zulaessigen sprengt,
duerfte inzwischen sehr vielen Richtern klar geworden sein, und die
EP-Entscheidung gibt diesem Bewusstsein weiteren Auftrieb.
Zur Frage wie weit man bei der Auslegung gehen darf, s. auch
http://swpat.ffii.org/papiere/epue52/exeg/index.de.html
--
Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262
Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/
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