Am 07.07.2005 um 18:35 schrieb Neko (Simone Demmel):
Hi,Axel H Horns (axel.h.horns@xxxxxxx) - Thu, Jul 07, 2005 at 05:41:56PM +0200:aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglicheine unbeachtliche Mindermeinung.Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an finanzkraeftigem Kapital? Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.
Axel Horns meint vermutlich - in diesem Sinne habe ich seine Postings immer verstanden - dass die Richtlinie ohnehin nur das festgeschrieben haette, was in Deutschland und einigen andern EU-Staaten schon bisher als geltendes Recht betrachtet wurde bzw. zumindest bereits gaengige Rechtspraxis war. Insoweit sollte man die gestrige Entscheidung des EU-Parlaments
nicht ueberbewerten.Das hat nicht damit zu tun, dass man de lege ferenda u.U.. eine ganz andere Regelung fuer wuenschenswert haelt. Dann muesste man aber - sinnvollerweise europaweit - eine positive gesetzliche Regelung fordern, die eine ausdrueckliche Regelung zu sog. softwareimplementierten Erfindungen trifft. De lege lata gibt es dieses
Konstrukt weiterhin.Das hat auch nichts damit zu tun, auf welcher Seite man steht, sondern ist IMHO nur eine realistische Betrachtung der tatsaechlichen Gegebenheiten. Die habe ich in der ganzen Diskussion um Softwarepatente leider haeufig vermisst.
Gruesse Thomas
Thomas Stadler http://www.internet-law.de _________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@xxxxxxxxxxxxxx For additional commands, e-mail: debate-help@xxxxxxxxxxxxxx