Re: Softwarepatente abgelehnt
On Thursday 07 July 2005 18:35, Neko (Simone Demmel) wrote:
> > aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt lediglich
> > eine unbeachtliche Mindermeinung.
>
> Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an
> finanzkraeftigem Kapital?
>
> Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.
"Mindermeinung" ist ein Fachbegriff aus der Juristensprache.
Das Gegenteil ist die "herrschende Meinung" ("h.M."). Sie stellt die Meinung
der nach Stellung und Einfluss gewichteten Mehrheit von Rechtsgelehrten,
Rechtswissenschaftlern und/oder Rechtsanwendern zu einer bestimmten
Problematik dar. Ein frisch gebackener Rechtsassessor (auch: ein junger
Amtsrichter am AG in Hintertupfingen) hat in der Regel keinen Einfluss auf
die "h.M.", wohingegen ein mit allen Sorten von Wuerden behaengter Ordinarius
an einer angesehenen juristischen Fakultaet oder ein Richter an einem
Obergericht haeufig einen sehr grossen Einfluss auf die "h.M." haben.
Wenn man vor Gericht etwas erreichen will, sollte man vorher in etwa die
"herrschende Meinung" zu der betreffenden Frage kennen, sonst erlebt man u.U.
boese Ueberraschungen.
In diesem Sinne ist die Auffassung, dass Patente auf CIIs grundsaetzlich
zulaessig seien, ganz stark "h.M." Die "h.M." sagt freilich auch, dass es
Sonderfaelle gibt, bei denen CIIs nicht patentfaehig sind, naemlich dann,
wenn die Technizitaet fuer nicht ausreichend befunden wird.
Die Kriterien der "h.M." in DE, AT, GB oder auch bezueglich des EPÜ
divergieren etwas hinsichtlich des genauen Grenzverlaufes zwischen
grundsaetzlicher Patentierbarkeit und ausnahmsweiser nicht-Patentierbarkeit
wegen nicht ausreichendem Technikbezuges.
Wer (kommerziell) mit Software umgeht, muss das Risiko einer (mittelbaren)
Patentverletzung in Rechnung ziehen. Vor der Direktive, jetzt, und in
Zukunft.
Es ist grob fahrlaessig, wenn einzelne in der Softwarebranche taetige
Patentgegner, die sich gestern im ersten Freudentaumel dem Alkoholkonsum
hingegeben haben, heute, nach dem Ausschafen des Katers, meinen, sie
brauechten sich von nun an um erteilte Patente Dritter ueberhaupt nicht mehr
zu kuemmern.
--AHH
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