Re: Linkverfahren: Landgericht Stuttgart am Mittwoch
Hallo Florian, hallo Liste,
-- Florian Weimer <fw@xxxxxxxxxxxxx> wrote:
> Etwas kurios aus Laiensicht fiel die Begründung für den Freispruch in
> Sachen rotten.com aus: Die drei eingebrachten Bilder (Säugling mit
> geöffnetem Brustkorb, der fast vollständig zerstörte Kopf eines
> Unfallopfers, ein asiatisch aussehender vorgeblicher Kannibale, der im
> Begriff ist, in ein abgerissenes Bein zu beißen -- der vorsitzende
> Richter schilderte das recht graphisch) stellten keine
> Gewaltdarstellung nach § 131 StGB dar, weil sie keinen *Vorgang*
> darstellen, und nicht klar ist, ob tatsächlich eine Gewalttat
> vorliegt, oder ob es sich einfach nur um ein ekliges Bild handelt.
> Kontext gibt's bei rotten.com ja keinen.
das fand ich auch (und man hat von hinten leise ein Hauchen "das ist aber
schwach" vernommen ;-) )
Wobei ich mich dann später aufklären ließ, dass da juristisch tatsächlich
eine Unterscheidung gemacht wird (was bei dem Kind auch tatsächlich korrekt
ist: es ist ein Foto von einer Obduktion eines Journalisten aus Berlin, da
ermittelte auch schon mal die dortige Staatsanwaltschaft -- der hatte das auf
seiner Homepage -- und stellte das Verfahren dann ein. Das war der
Amtsrichterin aber damals egal).
Ciao
Alvar
--
** Alvar C.H. Freude
** http://alvar.a-blast.org/
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--
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