Re: Linkverfahren: Landgericht Stuttgart am Mittwoch
Alvar wurde heute im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Stuttgart
freigesprochen. Glückwunsch!
Das Gericht betrachte odem.org und FreedomFone als Einheit, und die
Links als notwendigen Bestandteil. Als Einheit betrachtet leistet
Alvars Arbeit einen nachweisbaren Beitrag zur Meinungsbildung, und sie
fällt, auch wenn Beihilfe zur Verbreitung von rechtsextremem
Gedankengut vorliegen sollte, unter die Ausnahmen von § 86 Abs. 3
StGB, was eine Strafbarkeit letztlich verhindert. Die Links sind auch
als wesentlicher Bestandteil zu sehen (genauso wie es notwendig ist,
die Webseiten in der Urteilsbegründung zu erwähnen, wie der
vorsitzende Richter in einem Anflug von Selbstbezüglichkeit bemerkte).
Etwas kurios aus Laiensicht fiel die Begründung für den Freispruch in
Sachen rotten.com aus: Die drei eingebrachten Bilder (Säugling mit
geöffnetem Brustkorb, der fast vollständig zerstörte Kopf eines
Unfallopfers, ein asiatisch aussehender vorgeblicher Kannibale, der im
Begriff ist, in ein abgerissenes Bein zu beißen -- der vorsitzende
Richter schilderte das recht graphisch) stellten keine
Gewaltdarstellung nach § 131 StGB dar, weil sie keinen *Vorgang*
darstellen, und nicht klar ist, ob tatsächlich eine Gewalttat
vorliegt, oder ob es sich einfach nur um ein ekliges Bild handelt.
Kontext gibt's bei rotten.com ja keinen.
In beiden Fällen wurde auf diese Weise allerdings die Frage umgangen,
ob Links an sich schon der Verbreitung Beihilfe leisten oder
nicht. Allerdings führte der Vorsitzende Richter aus, daß er keinen
wesentlichen Unterschied zwischen der textuellen Darstellung und dem
klickbaren Link sieht.
Korrekturen sind willkommen, ich kann mir sowas immer so schlecht
merken. Die Verhandlung war übrigens schlechter besucht als die vor
dem Amtsgericht.
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