On Thu, Mar 10, 2005 at 12:20:37AM +0100, Axel H Horns wrote: > On 9 Mar 2005, at 23:31, PILCH Hartmut wrote: > > > > Wie ist denn nun demgegenueber der Begriff "Softwarepatent" zu > > > definieren? > > > > Exakt gleich. > > > > "Computer-implemntierte Erfindung" ist gemaess obiger Definition > > eine reine Softwareloesung, von der der Sprecher behauptet, es > > handele sich dabei um eine "Erfindung" im Sinne des Patentrechts. > > Eine "Erfindung" ist ein Immaterialgut. Nur Erfindungen sind > patentierbar. Sonst nichts. Siehe § 1 PatG oder Art. 52 EPÜ. > > Gartenschlaeuche, Werkzeugmaschinen, Verfahren zur Herstellung von > Schwefelsaeure, mit Software zu Auktionsmaschinen gemachte Computer > oder einfach Software sind nicht patentierbar. Ueberhaupt nicht. Du schlägst auf einen Strohmann ein. Niemand verwechselt die abstrakte Idee mit ihrer Manifestation in einem konkreten Gegenstand. Das Problem am Begriff "Computer-implementierte Erfindung" ist die vorweggenommene Klassifizierung der Idee als Erfindung. Softwarepatente bezeichnen Patente auf Ideen, die nach geltendem Recht *keine* Erfindungen sind, sondern mathematische Methoden. Solche Patente dürfte es also heute garnicht geben. Gruß, Martin -- One night, when little Giana from Milano was fast asleep, she had a strange dream.
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