Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]
On Wednesday 09 March 2005 23:08, Axel H Horns wrote:
> On 9 Mar 2005, at 21:16, Hendrik Weimer wrote:
> > "Axel H Horns" <axel.h.horns@xxxxxxx> writes:
> >
> > > Es steht nach Lage der Dinge ausser Zweifel, dass es Patente auf
> > > computer-implementierte Erfindungen gibt, die sogar eine
> > > Nichtigkeitsklage ueberstanden haben und die im Verletzungsprozess
> > > gegen einen Verletzer erfolgreich durchgesetzt worden sind.
> >
> > Das ist FUD in Reinstform. Der Begriff der computer-implementierten
> > Erfindung ist bekanntlich äußerst breit gefaßt, sodaß er sich sicher
> > auch auf eine Reihe von Patenten bezieht, deren Rechtmäßig niemand
> > ernsthaft bezweifelt.
>
> Also, warum eine wahre Tatsachenbehauptung FUD sein soll, will mir
> nicht in den Kopf.
Daß das wahr ist, ist eine Behauptung - überprüfbar nur für einen
erlauchten Kreis von Leuten mit eindeutigen Interessen. Das ist ja
geradezu die Definition von FUD.
> Aber: Woran erkennt man denn nun "boese" (Software-)Patente
> gegenueber den anderen Patenten, "deren Rechtmäßig[keit] niemand
> ernsthaft bezweifelt" ?
Subjektiv: Wenn ich durch das Schreiben von Code an meinem Rechner
zuhause ein Patent verletzen kann, dann ist das wohl ein Software-
patent. Ich kann da leider nur ein negatives Abgrenzungskriterium
angeben, wie man das positiv definieren könnte, weiß ich leider nicht.
> Ich habe den Eindruck, dass ausnahmslos alle Patentansprueche, aus
> denen man theoretisch gegen jemanden aus mittelbarer oder
> unmittelbarer Patentverletzung vorgehen koennte, der in einem
> hinreichend kommerziellen Umfeld mit Software hantiert, von der
> ueberwaeltigenden Mehrheit der Patentkritiker als "boese" (Software-
> )Patente eingruppiert werden.
s/in\ einem\ hinreichend\ kommerziellen\ Umfeld/überhaupt/
Ja, in der Tat.
> Hartmut Pilch und Florian Mueller machen alle Anstrengungen, um ihrer
> Anhaengerschar immer wieder einzublaeuen, dass man bloss nicht
> "Patent auf computer-implementierte Erfindung", sondern gefaelligst
> "Softwarepatent" zu sagen habe. Woran erkennt man denn nun einen
> Patentanspruch eines "Softwarepatentes" gegenueber einem beliebigen
> anderen Patentanspruch oder gegenueber einem Patentanspruch im
> Zusammenhang einer "computer-implementierten Erfindung"?
Das ist glücklicherweise relativ einfach. Sobald sich ein Patent
durch reine Software verletzen läßt, ist es ein Softwarepatent.
Es ist ja nicht so, als ob das "klassische" Patentsystem super
funktionieren würde. Es ist eher ein schmutziger Hack, der unter
Inkaufnahme ambivalenter Ergebnisse insgesamt zu einem besseren
Funktionieren der Wirtschaft führt. Der gute Effekt dabei besteht
in einem gewissen Investitionsschutz, problematisch wird es immer
dann, wenn eine simple Idee zu einem eigentlich ungerechtfertigten
Monopolschutz führt. Daß ein Herr Kron (Korken) beispielsweise mit
einer ziemlich banalen Idee reich wird, liegt sicherlich nicht im
Interesse der Allgemeinheit. Nur wie wollte man da abgrenzen? Bei
Software ist das sehr viel einfacher...
Gruss,
Jochen
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