Re: [phm@xxxxxx: [ffii] Ratspraesidentschaft "beschliesst" Softwarepatent-Vereinbarung]
> Was auf der Grundlage der bestehenden Gesetze und voelkerrechtlichen
> Vertraege im Einzelfall als Rechtens angesehen werden kann und was
> nicht, entscheiden immer noch die Gerichte beziehungsweise - im Falle
> des EPA - die Beschwerdekammern, nicht aber der FFII e.V.
Die Patentlobby weiss sehr gut, warum sie von einer uneinheitlichen
Rechtslage und mangelnder Rechtssicherheit in diesem Bereich spricht.
Gewisse Behoerden und Gerichte koennen aus verschiedensten Gruenden
zeitweilig irren und sich wieder -- im Lichte des Gesetzeswortlauts
und Gesetzeszwecks, ganz unabhaengig von der Meinung des FFII e.V. --
auf den Pfad der Tugend zurueckbegeben.
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