Re: Das Stuttgarter Linkurteil: Eine Verschwörung dummer Juristen?
On Wed, 13 Oct 2004 00:54:22 +0200, Thomas Hochstein
<ml@xxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
>Oliver Gassner schrieb:
>
>> Der gesetzgeber sagt sinngemäß: "Wer 'aufklärend' über Nazis redet
>> darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss."
>
>Ja.
>
>Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - primär, wenn nicht
>ausschließlich - über die Sperrungsverfügung und gerade nicht
>aufklärend über Nazis. Möglicherweise auch das ein Grund für die
>Entscheidung. Die Frage dann wohl, ob sich die "Berichterstattung über
>Vorgänge des Zeitgeschehens" nur auf Berichterstattung über Nazis
>bezieht oder die Verbreitung, die Verlinkung, whatever auch dann
>zulässig ist, wenn die Nazipropaganda gar nicht das Thema der
>Berichterstattung ist.
Genau, das z.B. wäre herauszuheben gewesen, dass es gar keine
Veranlassung gab, die Lauck-Website zu kommentieren. (Der StA warf
indirekt vor, dass nicht von anfag an eine Distanzierung da gewesen
sei.)
OG
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