Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit
Am 8 Oct 2004, um 0:34 hat Florian Weimer geschrieben:
>
> > Ging es denn nicht, um die Links?
>
> Es ging im Punkt FreedomPhone der Anklage *ausschließlich* um die sich
> ständig wechselnde Link-Liste.
Von einer Linkliste stand nichts in der Anklageschrift, sondern nur von
einer staendig wechselnden Zufallsliste von Web-Adressen. Haelt das
jemand hier fuer eindeutig?
Es ist Aufgabe des Gerichts den Sachverhalt zu klaeren, womit die
Richterin aber sichtlich ueberfordert war.
Ich bin schon gespannt auf die Tatsachenfeststellungen im Urteil, weil
diejenigen (ausgedruckten) Webseiten, die die Richterin durch Verlesung
bzw. Benennung der Aktenblaetter ins Verfahren eingefuehrt hatte,
ueberhaupt nicht verlinkt worden sind.
Das Gericht hat es auch verabsaeumt positiv zu klaeren, was Alvar denn
tatsaechlich verlinkt hat. Das Gericht hat da auch gar nicht versucht,
gross zwischen odem.org und Freedomfone (Teletrust) zu differenzieren,
obwohl das zwei voellig getrennte Tatkomplexe waren.
Ich weisss, dass der Zuhoerer nur den Ablauf der muendlichen
Verhandlung mitbekommt. Aber im Vor- und Zwischenverfahren wurde
mehrfach und ausfuehrlich auf eine ganze Menge tatsaechlicher und
juristischer Aspekte hingewiesen, die von der StA und dem Gericht
konsequent ignoriert wurden.
In der muendlichen Verhandlung muss man sich auf eine einfache
Darstellung der wichtigen Aspekte konzentrieren. Wer schon die
umfangreiche schriftliche Erlaeuterung nicht nachvollziehen kann bzw.
will, wird das muendlich vorgetragen erst recht nicht wahrnehmen.
Ich haette es z.B. begruesst, wenn das Gericht vorab mal das einzige
Urteil aus dem deutschen Sprachraum zu einem aehnlich gelagerten -
wenngleich noch weniger eindeutigem Fall als dem von Alvar - gelesen
haette. Auf das sehr sorgfaeltig und ausfuehrlich begruendete Urteil
des Bezirksgerichts Zuerich - siehe
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020337.htm - habe ich das Gericht
ausdruecklich hingewiesen. Man darf von einem Gericht, das Menschen zu
Strafen verurteilt, zumindest erwarten, dass es sich sorgfaeltig
vorbereitet.
Das Urteil ist m.E. was die Qualitaet betrifft, durchaus auf der Ebene
des Somm-Urteils anzusiedeln, eigentlich eher darunter. Denn der
Richter von Herrn Somm hat sich zumindest bemueht.
Gruesse
Thomas Stadler
Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
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