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Re: FITUG: Meinungsfreiheit braucht Linkfreiheit



Am 8 Oct 2004, um 0:34 hat Florian Weimer geschrieben:

> 
> > Ging es denn nicht, um die Links?
> 
> Es ging im Punkt FreedomPhone der Anklage *ausschließlich* um die sich
> ständig wechselnde Link-Liste.

Von einer Linkliste stand nichts in der Anklageschrift, sondern nur von 
einer staendig wechselnden Zufallsliste von Web-Adressen. Haelt das 
jemand hier fuer eindeutig?

Es ist Aufgabe des Gerichts den Sachverhalt zu klaeren, womit die 
Richterin aber sichtlich ueberfordert war.

Ich bin schon gespannt auf die Tatsachenfeststellungen im Urteil, weil 
diejenigen (ausgedruckten) Webseiten, die die Richterin durch Verlesung 
bzw. Benennung der Aktenblaetter ins Verfahren eingefuehrt hatte,  
ueberhaupt nicht verlinkt worden sind. 

Das Gericht hat es auch verabsaeumt positiv zu klaeren, was Alvar denn 
tatsaechlich verlinkt hat. Das Gericht hat da auch gar nicht versucht, 
gross zwischen odem.org und Freedomfone (Teletrust) zu differenzieren, 
obwohl das zwei voellig getrennte Tatkomplexe waren.

Ich weisss, dass der Zuhoerer nur den Ablauf der muendlichen 
Verhandlung mitbekommt. Aber im Vor- und Zwischenverfahren wurde 
mehrfach und ausfuehrlich auf eine ganze Menge tatsaechlicher und 
juristischer Aspekte hingewiesen, die von der StA und dem Gericht 
konsequent ignoriert wurden.

In der muendlichen Verhandlung muss man sich auf eine einfache 
Darstellung der wichtigen Aspekte konzentrieren. Wer schon die 
umfangreiche schriftliche Erlaeuterung nicht nachvollziehen kann bzw. 
will, wird das muendlich vorgetragen erst recht nicht wahrnehmen. 

Ich haette es z.B. begruesst, wenn das Gericht vorab mal das einzige 
Urteil aus dem deutschen Sprachraum zu einem aehnlich gelagerten - 
wenngleich noch weniger eindeutigem Fall als dem von Alvar - gelesen 
haette. Auf das sehr sorgfaeltig und ausfuehrlich begruendete Urteil 
des Bezirksgerichts Zuerich - siehe 
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020337.htm - habe ich das Gericht 
ausdruecklich hingewiesen. Man darf von einem Gericht, das Menschen zu 
Strafen verurteilt, zumindest  erwarten, dass es sich sorgfaeltig 
vorbereitet.

Das Urteil ist m.E. was die Qualitaet betrifft, durchaus auf der Ebene 
des Somm-Urteils anzusiedeln, eigentlich eher darunter. Denn der 
Richter von Herrn Somm hat sich zumindest bemueht.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
ts@xxxxxxxx
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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