Am Monday 20 September 2004 14:42 verlautbarte Joerg-Olaf Schaefers : > --snip-- http://www.heise.de/ct/aktuell/meldung/50805 > > [..] Nur eine "redaktionelle Klarstellung" soll den > Tauschbörsen-Nutzern endgültig ihr illegales Treiben vermasseln: So > dürfen künftig, so Zypries, "offensichtlich widerrechtlich zum > Download angebotene Werke" nicht kopiert werden. Bisher hatte der > Gesetzestext allein auf ein Vervielfältigungsverbot von einer > "rechtswidrig hergestellten Vorlage" abgestellt. [..] > > --snip-- Genau das hat aber die Schulkinder geschützt, die sich bisher weitgehend beim Download hinter Par. 53 UrhG verstecken konnten. Die redaktionelle Klarstellung bedeutet, dass Infos aus P2P jedenfalls den default so gesetzt haben, dass jeglicher download erstmal suspekt ist. Dann hilft die reine Privatnutzung nicht mehr als Schutz gegen Vorwürfe aus 106 UrhG. Die janze Richtung passt mir nich... Ich warte darauf, bis das erste Schulkind von der Verwertungsindustrie öffentlich aufs finanzielle Schafott geführt wird. Gleichzeitig werden Geräteabgaben verlangt, die nur dann argumentativ gehalten werden können, wenn man eben P2P akzeptiert. Ist doch toll, jetzt wird ein Generalverdacht geschaffen (alle sind böse) und wir bezahlen deswegen alle eine Geräte od. CD-Abgabe. Gleichzeitig ist aber nix mehr erlaubt, was die Abgabe rechtfertigen könnte. D.h. die Verwerter kassieren sogar zweimal: Beim pauschalierten Schadenersatz gegen die Schuldkiddies und bei den Geräteabgaben. und Britney freut sich.. Ich finde, das Augenmass wurde verloren. Jetzt braucht es wieder jede Menge Opfer bis man das wieder geraderückt. Rigo
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