Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software
On 18 Sep 2004, at 12:46, Neko (Simone Demmel) wrote:
> Demnach faellt Software ja doch wohl eindeutig in die Kategorie
> 'mathematische Methoden' ((2) 2 ) oder 'Programme für
> Datenverarbeitungsanlagen' ((2) 3).
Nein, ein Patent auf eine "computer-implementierte Erfindung" ist im
Rechtssinne nicht dasselbe wie ein "Patent auf Programme fuer
Datenverarbeitungsanlagen als solche". Details dieser Unterscheidung
finden sich in der Rechtsprechung (BGH, Beschwerdekammern des EPA).
> Und ist damit nicht als Erfindung zu betrachten. Damit ist sie ja wohl
> auch nicht patentierbar.
>
> Ist doch alles gut? Wieso streiten wir uns dann? Und wieso gibt es
> dann noch Softwarepatente? Muessten die nicht alle hinfaellig sein?
Nein, die auf computer-implementierte Erfindungen erteilten Patente
sind grundsaetzlich voll rechtsgueltig (es sei denn, es gaebe einen
Stand der Technik, der nicht ausreichend gewuerdigt worden ist, so
dass es im Einzelfall an der Neuheit oder an dem erfinderischen
Schritt fehlt, oder es laege im Einzelfall ein anderer
Nichtigkeitsgrund vor). Die Verletzungsgerichte haben keine Probleme
damit, zu Unterlassung / Schadensersatz zu verurteilen, wenn jemand
ein Patent auf eine computerimplementierte Erfindung vorlegt und
daraus klagt.
Es ist ein vom FFII in Umlauf gebrachtes Maerchen, die bisher
erteilten Patente auf computerimplementierte Erfindungen seien
allesamt grundsaetzlich und per se nicht rechtsbestaendig. Es ist
daher auch als propagandistische Zweckluege einzustufen, wenn der
FFII stets behauptet, durch die EU-RiLi (in der Kommissionsfassung)
wuerden "Softwarepatente" neu in das Recht "eingefuehrt". Alles
Quatsch. Es ist der Versuch, den Status quo festzuschreiben.
--AHH
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